Wenn Sie sich von einem Vertrag lösen wollen, wäre eine Möglichkeit die Anfechtung. Als rechtsvernichtende Einrede bewirkt die Anfechtung, dass ein Rechtsgeschäft rückwirkend, das heißt bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aufgelöst wird (ex-tunc-Wirkung der Anfechtung, § 142 Absatz 1 BGB). Voraussetzung jeder Anfechtungserklärung ist, dass […]